FAQ - häufig gestellte Fragen

Fördermöglichkeiten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum kann durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse unterstützt werden. Die KfW-Bank und die L-Bank Baden-Württemberg bieten verschiedene Förderprogramme an, die den Einstieg in genossenschaftliches Wohnen erleichtern.

KfW-Bank: Förderung genossenschaftlichen Wohnens, Kredit Nr. 134

Die KfW unterstützt Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Je nach Kreditkonditionen fallen in dem sogenannten Kredit Nr. 134 Zinssätze von 0,01% bis 0,78% an, außerdem bietet die KfW-Bank für mehrere Jahre einen tilgungsfreien Einstieg an. Die Kredithöhe geht bis maximal 100.000€.

Weitere Informationen zu den Konditionen und zur Antragstellung finden Sie hier.

L-Bank Baden-Württemberg: Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum, G15-Darlehen

Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg ebenfalls Fördermöglichkeiten für den Kauf von Genossenschaftsanteilen an. Unter dem Namen G15-Darlehen können Kredite zwischen 1.000€ und 50.000€ mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einem Tilgungssatz von 2,25 % beantragt werden.

Auch die L-Bank gewährt zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. Statt des zinsverbilligten Darlehens ist auch ein entsprechender Zuschuss möglich.

Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Homepage der L-Bank selbst.

Wichtig:

Bei beiden Fördermöglichkeiten ist es wesentlich, sich um eine Förderung zu bemühen bevor eigene Anteile gezeichnet werden, da die Förderkriterien ansonsten nicht erfüllt sind. Außerdem haben die Förderprogramme unterschiedliche Voraussetzungen. Informieren Sie sich am besten direkt bei der KfW oder L-Bank, ob Sie die Förderkriterien erfüllen und welche Unterlagen für eine Antragsstellung benötigt werden.