FAQ - häufig gestellte Fragen
Was ist die Vision von Neustart? Welche Ziele verfolgt Neustart auf Maribu, dem Areal Marienburger Straße?
Was sind Genossenschaften? Und wie funktioniert die Genossenschaft Neustart: solidarisch leben + wohnen eG?
Siehe dazu das Infoblatt 2 „Genossenschaften neu denken: Demokratisch, nachhaltig und solidarisch“ mit Organigramm der Neustart-Struktur
Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?
Die erste Vergaberunde wurde im März 2025 abgeschlosssen. Im Moment ist eine Bewerbung auf eine Wohnung nicht möglich. Die nächste Bewerbungsrunde startet im Herbst 2025 und wird dann hier auf dieser Website angekündigt.
Um dem Projekt die notwendige finanzielle und organisatorische Stabilität zu geben, findet die Vergabe der meisten Wohnungen im Laufe der Jahre 2025 und 2026 statt - noch vor dem Baubeginn.
Bei der Vergabe der Wohnungen achten wir besonders auf folgende Kriterien:
- Dringender Bedarf (z.B. Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen und mit Wohnberechtigungsschein)
- Soziale Vielfalt (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Herkunft, Einwanderungsgeschichte)
- Strukturelle Benachteiligung (z.B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder ohne deutschen Pass)
- Engagement in der Genossenschaft (aktive Mitarbeit wird bevorzugt berücksichtigt, um eine stabile Basis zu schaffen)
Damit möchten wir sicherzustellen, dass der entstehende Wohnraum denjenigen zugutekommt, die ihn dringend brauchen.
Zudem soll sich die soziale Vielfalt der Bewohner:innenschaft an der realen Vielfalt der Gesellschaft orientieren.
Ein Beirat zur Wohnungsvergabe prüft alle Bewerbungen entlang dieser Kriterien und spricht Empfehlungen an den Vorstand aus.
Wer einziehen will, muss Teil der Genossenschaft werden. Bei einer Bewerbung für eine sozial geförderte Wohnung müssen die Bewerber:innen zum Zeitpunkt des Einzugs über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Außerdem setzen wir die Bereitschaft zur Teilnahme am Wohnungstausch und internen Wohnungswechsel bei geänderten Bedarfen, am gemeinsamen Mobilitätskonzept und an den Solidarmechanismen innerhalb der Genossenschaft voraus.
Auch bei zukünftigen Nachvermietungen werden diese Kriterien weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Zudem werden wir darauf achten, die frei werdenden Wohnungen in Abstimmung mit den unmittelbaren Nachbar:innen in den Gebäuden und der gesamten Genossenschaft zu belegen.
Was kostet es mich, in Neustart zu wohnen? Wie wird sich die zukünftige Miete berechnen? Was sind Genossenschaftsanteile?
Siehe dazu das Infoblatt 3 „Miete und Genossenschaftsanteile“ mit Beispielrechnung für eine 2-Zimmer-Wohnung und eine 5-Zimmer-Wohnung
Welche Wohnungen baut Neustart?
Neustart baut auf Maribu, dem Areal Mariburger Straße in der Tübinger Südstadt, in drei Gebäuden etwa 170 Wohnungen für ungefähr 400 Personen. Die Grundrisse der Wohnungen sind optimiert, sodass Fläche eingespart wird. Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Die privaten Wohnungen sind mit gemeinschaftlichen
Räumen, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Begegnungsflächen verbunden.
Es wird einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Wohnungstypen geben. Das ermöglicht vielfältige Wohnformen: Neben klassischen Wohnungen für Einzelpersonen, Paare und Familien gibt es auch Großwohnungen für Wohngemeinschaften und Clusterwohnungen, die gemeinschaftliches Wohnen mit privaten Rückzugsräumen verbinden.
Damit der Wohnraum effizient genutzt wird, gibt es eine Mindestbelegung pro Wohnung, sodass größere Wohnungen nicht über Jahre von nur wenigen Personen bewohnt werden. Die Möglichkeit zum Wohnungstausch wird unterstützt, falls sich Wohnbedarfe im Laufe der Zeit ändern.
Was sind geförderte Wohnungen? Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Geförderte Wohnungen sind staatlich durch die sogenannte Soziale Wohnraumförderung unterstützt. In diese geförderten Wohnungen können nur Menschen einziehen, die einen zum Zeitpunkt des Einzugs gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.
Einen WBS bekommen Menschen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Diese Einkommensgrenzen variieren je nach Größe des Haushalts. In Baden-Württemberg kann eine alleinstehende Person mit bis zu 57.800 € Bruttoeinkommen im Jahr oder eine Familie mit zwei Kindern mit bis zu 75.800 € Bruttoeinkommen im Jahr einen WBS bekommen (Stand 04/2025). Angaben zum Vermögen müssen beim Antrag ebenfalls gemacht werden und dürfen das 2,5fache der oben erwähnten Einkommen nicht übersteigen. Mehr Infos finden sich hier auf der Intersetseite des Landes Baden-Württemberg.
Für die Ausstellung des WBS ist bei der Stadt Tübingen der Bereich Soziale Leistungen zuständig. Ausführliche Informationen und das Antragsformular finden sich hier auf der Internetseite der Stadt.
Wenn nach dem Einzug die Berechtigung für einen WBS irgendwann nicht mehr vorliegen sollte (z.B. wegen gestiegenem Einkommen, Erbe,…) muss man nicht aus der geförderten Wohnung ausziehen. Neustart hat jedoch das Ziel, für die jeweiligen Bedürfnisse passenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten daher, dass dann ein Umzug in eine nicht-geförderte Wohnung möglich ist, sodass Menschen mit WBS in die freiwerdende geförderte Wohnung ziehen können.
Wie kann ich meinen Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern lassen?
Vorneweg: Bei Förderprogrammen können sich immer wieder kurzfristig Bedingungen ändern. Wir informieren hier nur nach bestem Wissen und Gewissen, können aber keine Haftung übernehmen.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum kann durch unterschiedliche Förderprogramme und Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Wir empfehlen die folgenden vier Wege. Wichtig dabei: Bei vielen Fördermöglichkeiten ist es wesentlich, sich um eine Förderung zu bemühen bevor eigene Anteile gezeichnet werden, da die Förderkriterien ansonsten nicht erfüllt sind. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit uns auf. Außerdem interessant: Die Fördermöglichkeiten lassen sich unter Umständen miteinander kombinieren.
1. KfW 134
Die KfW-Bank unterstützt Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Die maximale Kredithöhe liegt bei 100.000 €. Diese werden mit einer Laufzeit bis zu 35 Jahren bei 10-jähriger Zinsbindung vergeben. Je nach Kreditkonditionen fallen dabei Zinssätze von aktuell 0,01 % bis 0,78 % (Konditionen werden kontinuierlich „dem Marktgeschehen“ angepasst) an, außerdem bietet die KfW-Bank für mehrere Jahre einen tilgungsfreien Einstieg an. Die KfW-Bank gewährt zudem bei dieser Förderung einen Tilgungszuschuss von 7,5 % der Gesamtsumme an. Die Kredite sind auch als endfälliges Darlehen mit einem Zinssatz von aktuell 1,0 % möglich.
Weitere Informationen zu den Konditionen und zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der KfW.
2. G-15-Programm der L-Bank Baden-Württemberg
Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg Fördermöglichkeiten für den Kauf von Genossenschaftsanteilen an. Mit dem G15-Darlehen können Kredite bis zu 50.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren beantragt werden. Bei vorzeitigem Auszug innerhalb von 15 Jahren kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden. Die Bedingungen zur Rückzahlung sind dabei auf einen Tilgungssatz von 2,25 % festgelegt. Die L-Bank gewährt 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, bei einem derzeitigen Zinssatz von 1 % (Stand 12.03.25). Statt des zinsverbilligten Darlehens ist auch ein entsprechender Zuschuss möglich. Für die Beantragung gelten die Einkommensgrenzen der Mietwohnraumförderung, es findet dabei aber keine Vermögensprüfung durch die L-Bank statt. Die Infos zu dem Zuschuss gibt es auf einen Blick auf der Homepage der L-Bank.
3. Wohn-Riester
Die Riester-Rente lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Wohngenossenschaft kombinieren, sofern die genossenschaftliche Wohnung selbst genutzt wird. Diese Fördermöglichkeit fällt unter das sogenannte „Wohn-Riester“-Modell, das seit 2008 die Nutzung von Riester-Guthaben für selbstgenutztes Wohneigentum erlaubt – neben klassischen Immobilien auch für Genossenschaftswohnungen.
Wer in eine Wohnungsgenossenschaft eintritt und dort eine Wohnung bezieht, kann das angesparte Riester-Guthaben ganz oder teilweise zum Erwerb der dafür nötigen Genossenschaftsanteile einsetzen. Voraussetzung ist, dass die betreffende Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird und der Riester-Vertrag wohnwirtschaftlich verwendbar ist, also Wohn-Riester ausdrücklich zulässt. Das eingesetzte Kapital gilt dabei als förderfähige wohnwirtschaftliche Verwendung, wodurch die staatliche Riester-Förderung erhalten bleibt. Bei Renteneintritt wird der eingesetzte Betrag nachgelagert besteuert, entweder einmalig mit 30 Prozent Rabatt oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr.
4. Bausparverträge
Nahezu alle Bausparverträge lassen sich auch zur Finanzierung der Genossenschaftsanteile nutzen. Ein solches Darlehen kann zinsgünstiger sein als andere Optionen, es lohnt sich, sich bei der Bank zu informieren.
Wie finanziert sich Neustart?
Wir haben Großes vor! Um das realisieren zu können, brauchen wir eine ganze Menge Geld. Wir gehen von einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 70 Mio. € aus. Die Finanzierung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
Wie kann ich Neustart finanziell unterstützen?
Jeder finanzielle Beitrag fördert dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und eine soziale und ökologische Nachbarschaft aktiv mit. Wir investieren gemeinsam in eine lebenswerte Zukunft!
Wenn Sie Neustart finanziell unterstützen möchten, können sie Genossenschaftsanteile erwerben. Genossenschaftsanteile stellen für Neustart echtes Eigenkapital dar (im Vergleich zu Direktkrediten, die andere Wohnprojekte sammeln) und erleichtern den Zugang zu Fördermitteln. Sie sind eine langfristig stabile Form der Geldanlage.
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden Sie Genossenschaftsmitglied und erhalten vollen Einblick in der Mitgliederversammlung, können sich in den Beiräten, AGs und Workshops beteiligen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit Solidaritätsanteile zu zeichnen, die auf Menschen übertragen werden, die nicht genug Geld haben, sich eigene Wohnanteile zu kaufen. Sie zählen als Pflichanteile (werden also nicht verzinst) und können nur dann wieder ausgezahlt werden, wenn jemand anderes sie übernimmt, da die Personen, auf die die Anteile übertragen werden, ja weiterhin bei Neustart wohnen bleiben wollen.
In jedem Fall gilt: Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt mit uns auf, wir klären genaue Fragen im persönlichen Gespräch: verwaltung@neustart-solewo.de
Wie kann ich Geld in Neustart investieren? Wie funktioniert das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle?
Von dem gesamten Investitionsvolumen von 70 Mio € wollen wir 4 bis 6 Mio € von investierenden Mitgliedern einwerben. Durch das Bundesprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ eröffnen sich dafür erfreulich attraktive Bedingungen:
Das Programm "INVEST – Zuschuss für Wagniskapital" des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) unterstützt Privatpersonen, die in junge, innovative Unternehmen investieren. Auch Neustart erfüllt die Kriterien dieses Programms, sodass investierende Mitglieder von finanziellen Vorteilen profitieren können. Wer Genossenschaftsanteile im Rahmen dieses Programms erwirbt, erhält 15 % des Ausgabepreises als Zuschuss (zusätzlich und im nachhinein).
Die Förderung gilt für Investitionen von mindestens 10.000 € und höchstens 333.333,33 € pro Investment. Pro investierender Person können Beteiligungen insgesamt bis maximal 666.666,66 Euro mit einem Erwerbszuschuss gefördert werden. Die Anteile müssen dabei mindestens für drei Jahre gehalten werden. (Risikohinweise werden hier noch eingefügt) Neben dem Erwerbszuschuss kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Exitzuschuss gewährt werden, der steuerliche Vorteile bei der Veräußerung der Anteile nach Ablauf der Mindesthaltedauer bietet. Das Programm reduziert damit das Risiko für Investierende und erleichtert den Zugang zu nachhaltigen und sozial sinnvollen Beteiligungen.
Wichtig: Der Antrag auf den Erwerbszuschuss muss beim BAfA vor Erwerb der Neustart-Genossenschaftsanteile gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich!
Wenn Sie Interesse haben, in Neustart zu investieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf über verwaltung@neustart-solewo.de.
Weitere Informationen zum INVEST-Programm finden Sie hier auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wie ist der Zeitplan von Neustart?
Hier finden sich ein ausführlicher Zeitplan und eine Chronologie.