FAQ - häufig gestellte Fragen

‍Was ist die Vision von Neustart auf Maribu (dem Areal Marienburger Straße)?

Was sind Genossenschaften und wie funktioniert die Genossenschaft Neustart: solidarisch leben + wohnen eG?

Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?

Um dem Projekt finanzielle und organisatorische Stabilität zu geben, findet die Vergabe der meisten Wohnungen in den Jahren 2025 und 2026 statt - noch vor dem Baubeginn.

Dabei achten wir besonders auf folgende Kriterien:

  • finanzielle Lagen (Einkommen, Vermögen),
  • soziale Vielfalt (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Herkunft)
  • strukturelle Benachteiligungen (z.B. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder ohne deutschen Pass)
  • Engagement in der Genossenschaft

Ein Beirat zur Wohnungsvergabe prüft alle Bewerbungen entlang dieser Kriterien und spricht Empfehlungen an den Vorstand aus. Später werden wir auch darauf achten, frei werdende Wohnungen in Abstimmung mit den unmittelbaren Nachbar:innen in den Gebäuden zu belegen.

Die nächste Bewerbungsrunde startet im Herbst 2025 und wird dann hier auf dieser Website angekündigt.

Wer einziehen will, muss Mitglied der Genossenschaft werden. Wer sich auf eine sozial geförderte Wohnung bewirbt, muss zum Zeitpunkt des Einzugs über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Außerdem setzen wir die Bereitschaft zur Teilnahme am Wohnungstauschkonzept, am Mobilitätskonzept und an den Solidarmechanismen der Genossenschaft voraus.

Was kostet es, in Neustart zu wohnen? Wie berechnet sich die Miete und was sind Genossenschaftsanteile?

Etwa zwei Drittel der 170 Wohnungen werden durch die Soziale Wohnraumförderung staatlich unterstützt, sie können mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein gemietet werden. Die Miete dieser Wohnungen wird (je nach Wohnungsgröße, kleine Wohnungen haben eine etwas höhere Mieten als größere Wohnungen) etwa zwischen 9 und 11 € pro Quadratmeter (ohne Nebenkosten) betragen. Damit liegen diese Mieten 40 % unterhalb der zu erwartenden ortsüblichen Vergleichsmiete des Jahres 2029 als geplantes Jahr des Bezugs.

Etwa ein Drittel der 170 Wohnungen werden frei finanziert, ohne Zuschüsse aus der Sozialen Wohnraumförderung. Die Mieten dieser Wohnungen werden (je nach Wohnungsgröße, kleine Wohnungen haben eine etwas höhere Mieten als größere Wohnungen), zwischen 15 und 18 € pro Quadratmeter (ohne Nebenkosten) betragen, das entspricht der zu erwartenden ortsüblichen Vergleichsmiete des Jahres 2029.

Ungefähr ein Zehntel der Wohnungen wird 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir gehen davon aus, dass wohlhabendere Genoss:innen bereit sind, etwas mehr zu zahlen, um andere zu entlasten.

Siehe dazu: Infoblatt 3 „Miete und Genossenschaftsanteile“

Welche Wohnungen baut Neustart?

Neustart baut auf Maribu, dem Areal Mariburger Straße in der Tübinger Südstadt, in drei Gebäuden etwa 170 Wohnungen für ungefähr 400 Personen. Die Grundrisse der Wohnungen sind optimiert, sodass Fläche eingespart wird. Das ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Alle privaten Wohnungen sind mit gemeinschaftlichen Räumen, sozialer Infrastruktur und öffentlichen Begegnungsflächen verbunden.

Es wird einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Wohnungstypen geben - für Einzelpersonen, Paare, Familien und Wohngemeinschaften.

Damit der Wohnraum effizient genutzt wird, gibt es eine Mindestbelegung pro Wohnung. Und wenn sich Wohnbedarfe im Laufe der Zeit ändern, unterstützen wir die Möglichkeit zum Wohnungstausch.

Was sind geförderte Wohnungen und wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Geförderte Wohnungen werden durch die sogenannte Soziale Wohnraumförderung staatlich unterstützt. Hier können nur Menschen einziehen, die einen zum Zeitpunkt des Einzugs gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.

Einen WBS können Menschen beantragen, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze (je nach Größe des Haushalts) liegt. In Baden-Württemberg liegt diese Grenze für eine alleinstehende Person bei einem Bruttoeinkommen von 57.800 € pro Jahr, für eine Familie mit zwei Kindern bei 75.800 € pro Jahr (Stand 04/2025). Angaben zum Vermögen müssen beim Antrag ebenfalls gemacht werden und dürfen das 2,5-fache der genannten Höchsteinkommen nicht übersteigen. Mehr Infos dazu auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg.

Für die Ausstellung eines WBS ist bei der Stadt Tübingen der Bereich Soziale Leistungen zuständig. Das Antragsformular und mehr Infos dazu auf der Internetseite der Stadt.

Wenn nach dem Einzug die Berechtigung für einen WBS irgendwann nicht mehr vorliegen sollte (z.B. wegen gestiegenem Einkommen, Erbschaft etc.) muss man nicht zwingend aus einer geförderten Wohnung wieder ausziehen. Jedoch gehört es zu den zentralen Zielen von Neustart, passenden Wohnraum für spezifische Lagen und Bedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten daher, dass in solchen Fällen der Umzug in eine nicht-geförderte Wohnung möglich ist, sodass Menschen mit WBS in die freiwerdende geförderte Wohnung ziehen können.

Wie kann ich meinen Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördern lassen?

Vorneweg: Bei Förderprogrammen können sich immer wieder kurzfristig Bedingungen ändern. Wir informieren hier nach bestem Wissen und Gewissen, können aber keine Haftung übernehmen.

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum kann in unterschiedlicher Weise gefördert werden. Wir empfehlen die folgenden vier Wege.

Achtung: Um viele Fördermöglichkeiten muss man sich bemühen bevor eigene Anteile gezeichnet werden, da ansonsten die Förderkriterien nicht erfüllt sind. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit uns auf. Außerdem interessant: Einige Fördermöglichkeiten lassen sich unter Umständen miteinander kombinieren.

1. KfW 134
Die KfW-Bank unterstützt Privatpersonen mit zinsgünstigen Krediten (bis zu 100.000 €) für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften. Diese werden mit einer Laufzeit bis zu 35 Jahren bei 10-jähriger Zinsbindung vergeben. Die Zinssätze variieren derzeit zwischen 0,01 % bis 0,78 % (je nach Kreidtkonditionen). Außerdem bietet die KfW-Bank für mehrere Jahre einen tilgungsfreien Einstieg und gewährt einen Tilgungszuschuss von 7,5 % der Gesamtsumme. Die Kredite sind auch als endfälliges Darlehen mit einem Zinssatz von aktuell 1,0 % möglich.  Weitere Informationen zu den Konditionen und zur Antragstellung auf der Homepage der KfW.

2. G-15-Programm der L-Bank Baden-Württemberg
Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg Fördermöglichkeiten für den Kauf von Genossenschaftsanteilen an. Mit dem G15-Darlehen können Kredite bis zu 50.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren beantragt werden. Bei vorzeitigem Auszug innerhalb von 15 Jahren kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden. Die Bedingungen zur Rückzahlung sind dabei auf einen Tilgungssatz von 2,25 % festgelegt. Die L-Bank gewährt 2 tilgungsfreie Anlaufjahre, bei einem derzeitigen Zinssatz von 1 % (Stand 12.03.25). Statt des zinsverbilligten Darlehens ist auch ein entsprechender Zuschuss möglich. Für die Beantragung gelten die Einkommensgrenzen der Mietwohnraumförderung, es findet dabei aber keine Vermögensprüfung durch die L-Bank statt. Die Infos zu dem Zuschuss gibt es auf einen Blick auf der Homepage der L-Bank.

3. Wohn-Riester
Die Riester-Rente lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Wohngenossenschaft kombinieren, sofern die genossenschaftliche Wohnung selbst genutzt wird. Diese Fördermöglichkeit fällt unter das sogenannte „Wohn-Riester“-Modell, das seit 2008 die Nutzung von Riester-Guthaben für selbstgenutztes Wohneigentum erlaubt – neben klassischen Immobilien auch für Genossenschaftswohnungen.
Wer in eine Wohnungsgenossenschaft eintritt und dort eine Wohnung bezieht, kann das angesparte Riester-Guthaben ganz oder teilweise zum Erwerb der dafür nötigen Genossenschaftsanteile einsetzen. Voraussetzung ist, dass die betreffende Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird und der Riester-Vertrag wohnwirtschaftlich verwendbar ist, also Wohn-Riester ausdrücklich zulässt. Das eingesetzte Kapital gilt dabei als förderfähige wohnwirtschaftliche Verwendung, wodurch die staatliche Riester-Förderung erhalten bleibt. Bei Renteneintritt wird der eingesetzte Betrag nachgelagert besteuert, entweder einmalig mit 30 Prozent Rabatt oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr.

4. Bausparverträge
Nahezu alle Bausparverträge lassen sich auch zur Finanzierung der Genossenschaftsanteile nutzen. Ein solches Darlehen kann zinsgünstiger sein als andere Optionen, es lohnt sich, sich bei der Bank zu informieren.

Wie finanziert sich Neustart?

Wir haben Großes vor! Um das realisieren zu können, brauchen wir eine ganze Menge Geld. Wir gehen von einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 70 Mio. € aus. Die Finanzierung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

Wie kann ich Neustart finanziell unterstützen?

Jeder finanzielle Beitrag unterstützt dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und eine soziale und ökologische Nachbarschaft - gemeinsam investieren wir in eine lebenswerte Zukunft!

Erwerben Sie Genossenschaftsanteile á 500 € (plus einmalig 250 € Eintrittsgeld). Der Satzung entsprechend sind bis zu 500 Anteile möglich. Genossenschaftsanteile sind – im Unterschied zu Direktkrediten (die andere Wohnprojekte sammeln) – echtes Eigenkapital für Neustart und erleichtern uns den Zugang zu Fördermitteln. Mit ihrem Erwerb werden Sie Genossenschaftsmitglied, erhalten vollen Einblick in der Mitgliederversammlung und können sich in den Beiräten, Arbeitsgruppen und Workshops beteiligen. Dazu gibt es hier genauere Informationen und einen Risikohinweis finden Sie hier.

Oder Sie zeichnen so genannte Solidaritätsanteile: Diese werden auf Menschen übertragen, die nicht genug Geld haben, um sich eigene Wohnanteile zu kaufen. Solidaritätsanteile haben einen höheren Betrag, werden nicht verzinst und zählen als Pflichtanteile der Genossenschaft. Das heißt, sie können erst dann wieder ausgezahlt werden, wenn ein anderes Mitglied sie übernimmt. Denn die Menschen, auf die diese Anteile solidarisch übertragen wurden, müssen ja weiterhin bei Neustart wohnen können.

Wenn Sie Neustart unterstützen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf über verwaltung@neustart-solewo.de. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch!

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Wie kann ich Geld in Neustart investieren? Wie funktioniert das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle?

Die Realisierung von Neustart wird etwa 70 Mio. € kosten und 4 bis 6 Mio. € davon wollen wir bei investierenden Mitgliedern einwerben. Das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) bietet dafür erfreulich attraktive Bedingungen. Es unterstützt Privatpersonen, die in junge, innovative Unternehmen investieren und auch Neustart erfüllt die Kriterien dieses Programms: Wer Genossenschaftsanteile (á 500 €) der Neustart eG erwirbt, kann 15 % des Ausgabepreises als Zuschuss (zusätzlich und im nachhinein) erhalten.

Die Förderung gilt für Investitionen von mindestens 10.000 € und höchstens 333.333,33 € pro Investment. Pro investierender Person können Beteiligungen insgesamt bis maximal 666.666,66 Euro mit einem Erwerbszuschuss gefördert werden. Die Anteile müssen dabei mindestens für drei Jahre gehalten werden. Ein Risikohinweis findet sich hier. Neben dem Erwerbszuschuss kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Exitzuschuss gewährt werden, der steuerliche Vorteile bei der Veräußerung der Anteile nach Ablauf der Mindesthaltedauer bietet. Das Programm reduziert damit das Risiko für Investierende und erleichtert den Zugang zu nachhaltigen und sozial sinnvollen Beteiligungen.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Erwerb der Neustart-Genossenschaftsanteile gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wenn Sie in Neustart investieren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf über verwaltung@neustart-solewo.de. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch!

 

Wie ist der Zeitplan von Neustart?

Hier finden sich ein ausführlicher Zeitplan und eine Chronologie.