Unsere Genossenschaft Neustart: solidarisch leben + wohnen
Es soll eine vielfältige Nachbarschaft sein, die im Tübinger Süden entsteht: Ein Projekt für etwa 450 Menschen, in dem es sich besser und zugleich ressourcenschonender lebt als in jeder anderen modernen Wohnform.
Wie geht das? Wieso Genossenschaft?
Genossenschaften sind eine solidarische und demokratische Wirtschaftsform, ihre Grundsätze sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. In Genossenschaften schließen sich Menschen vor Ort zusammen und wirtschaften zum gemeinsamen Nutzen. In Deutschland gibt es heute rund 8.000 eingetragene Genossenschaften - und es werden immer mehr! "Das Geld des Dorfes dem Dorfe", war die Grundidee ihres "Erfinders" Friedrich Wilhelm Raiffeisen.
Das Besondere der Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen (z.B. der GmbH) ist, dass sie die erwirtschafteten Leistungen an ihre Mitglieder weitergibt. Gewinnstreben ist als Zweck einer Genossenschaft ausgeschlossen.
Auch die Neustart: solidarisch leben + wohnen-Genossenschaft (eG) hat die drei gesetzlichen Genossenschafts-Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung ist das Parlament der Genossenschaft (MV 2022), der Vorstand führt die operativen Geschäfte, der Aufsichtsrat überwacht sie, bestimmt die Strategie mit und bestellt den Vorstand.
Bild: Mitgliederversammlung 2022 (Foto: U.Otto)
Die zusätzliche Beiratsstruktur, die wir für unsere Genossenschaft gewählt haben, soll unsere basisdemokratische Arbeitsweise aus den Anfängen in der Neustart-Initiative auch in der formaleren Genossenschaftsstruktur verankern. Wir haben vor der Genossenschaftsgründung als Initiative in Plena und AGs konsensorientiert zusammengearbeitet. Diese "Orte" sind für die konzeptionelle Entwicklung unserer jungen Genossenschaft wichtig, deshalb sind sie in der Satzung fest verankert. Dort heißen sie Initiativ- und Konzeptionsbeiräte, in unserer konkreten Arbeit ist es v.a. das Aktivenplenum. Alle sind eingeladen, mitzumachen!
Eine Person – eine Stimme: Die Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichberechtigt, unabhängig von der Höhe ihrer finanziellen Beteiligung. Sie sind damit demokratisch stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. Sie ist die höchste Instanz innerhalb der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat und entscheidet nicht nur über die Statuten, sondern über wichtige Geschäfte, z.B. größere Bauprojekte usw.
Bild: MV 2022, Aufsichtsrat (Foto: U.Otto)