Eine Wohnung mieten

Wohnen bei Neustart, das bedeutet:

  • die Miete bleibt bezahlbar,
  • ein dauerhaftes Wohnrecht,
  • die Nachbar:innen sind freundlich und
  • das Quartier ist bunt und lebendig.

Wie kann ich eine Wohnung bei Neustart mieten?

Sie müssen sich in einer der Wohnungsvergaberunden auf eine Wohnung bewerben und brauchen eine Wohnungszusage. Sie müssen (spätestens mit Wohnungszusage) Mitglied in der Genossenschaft werden und die Wohnpflichtanteile bezahlen. Die laufende Wohnungsvergaberunde hat am 1.11.2025 begonnen und endete am 28.02.2026. Aktuell prüft der Beirat zur Wohnungsvergabe alle eingegangenen Bewerbungen und empfiehlt dem Vorstand die Personen, an die Wohnungen vergeben werden sollen. Wer sich beworben hat, erhält bis zum 31.05.2026 ein Zu- oder Absage.

Erklärfilm "Wie kann ich eine Wohnung bei Neustart mieten?"

Wieviel kostet das Wohnen bei Neustart?

Alle Wohngenoss:innen zahlen ab Bezug eine monatliche Miete. Alle Wohngenoss:innen legen vor Wohnbezug Genossenschaftsanteile entsprechend der Wohnungsgröße und der Art des Wohnraums als Wohnpflichtanteile in die Genossenschaft ein.