In Neustart investieren

Sinnvoll investieren

In Neustart investieren bedeutet:

  • langfristig bezahlbaren und verlässlichen Wohnraum in Tübingen ermöglichen;
  • über 300 Menschen ein sicheres Wohnen garantieren;
  • soziale Infrastruktur auch für die angrenzenden Viertel anbieten;
  • nachhaltig und flächensuffizient bauen;
  • als Mitglied an einer lebendigen Genossenschaft teilnehmen.
In Neustart investieren

Mitmachen geht einfach! Füllen Sie die Beitrittserklärung aus, um Mitglied der Genossenschaft zu werden. Investierende Mitglieder erhalten vollen Einblick in der Mitgliederversammlung und können sich in den Beiräten, Arbeitsgruppen und Workshops beteiligen. Zur Mitgliedschaft gibt es hier genauere Informationen.

Sie schicken die unterschriebene Beitrittserklärung per E-Mail an die Verwaltung (verwaltung@neustart-solewo.de) oder per Post an unsere Adresse. Sobald Sie eine Aufnahmerückmeldung bekommen (1-2 Wochen), können Sie überweisen.

Das kostet:

  • 250 € einmalige Aufnahmegebühr
  • 500 € pro Anteil, bis 250.000 €

Sie wählen, wie viele Anteile Sie erwerben wollen. Wir empfehlen, mindestens 2 Anteile (1.000 €), um die Verwaltungskosten in Grenzen zu halten. Einen Risikohinweis finden Sie hier.

Damit sind Sie Mitglied! Herzlichst Willkommen!

Wenn Sie ihre Zeit oder Energie investieren wollen, können Sie hier mehr erfahren und Kontakt aufnehmen.

Mit dem Förderprogramm „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital” des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) werden Personen, die Anteile im Wert von 10.000 € bis 250.000 € bei Neustart zeichnen, mit einem Erwerbszuschuss von 15% der gezeichneten Anteile gefördert.

Voraussetzung: Sie werden mit Ihrer Investition erstmalig Genossenschaftsmitglied.

Fünf Schritte zur Förderung:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit der Genossenschaft auf unter verwaltung@neustart-solewo.de. Wir senden Ihnen dann eine Checkliste mit den nötigen Informationen und Kontaktdaten.
  2. Sie stellen einen Online-Förderantrag an das BAfA.
  3. Nachdem der Förderantrag vom BAfA bewilligt wurde, kann der Eintritt in die Genossenschaft als investierendes Mitglied und der Erwerb der Anteile erfolgen.
  4. Ihre Einzahlung wird durch die Genossenschaft bestätigt.
  5. Der Erwerbszuschuss wird an Sie durch das BAfA ausbezahlt.


Nur in dieser Reihenfolge (insbes. 2. und 3.) besteht Förderanspruch! Siehe bitte dazu: Infoblatt 4 „Mit dem INVEST Förderprogramm sinnvoll in Neustart investieren“ und „Wie kann ich Geld in Neustart investieren“ unter „Häufige Fragen“.

Grundsätzlich sind für alle Geldgeber:innen Zinszahlungen geplant. Die Mitgliederversammlung entscheidet nach dem Jahresergebnis, laut Satzung sind Zinsen im Rahmen von 0,5% bis 4% vorgesehen. Mit Ausschüttungen rechnen wir allerdings frühstens 2 Jahre nach Vermietungsbeginn. Siehe den Zeitplan und „Wie finanziert sich Neustart“ unter „Häufige Fragen“.

Die Genossenschaft Neustart basiert auf demokratischen Strukturen und schafft bezahlbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur, Nachhaltigkeit und Vielfalt in einer solidarischen Nachbarschaft. Mehr dazu können Sie ausführlich unter „Das Projekt“ und „Häufige Fragen“ erfahren.

Jeder finanzielle Beitrag unterstützt dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und eine soziale und ökologische Nachbarschaft - gemeinsam investieren wir in eine lebenswerte Zukunft!

Hier finden Sie weitere Info-Materialien zum Herunterladen.