Schöne Bescherung
In Kürze nicht mehr in Gründung („i.G.“), sondern wirklich eingetragene Genossenschaft „eG“
Bisher firmierten wir als eG i.G. - in Gründung. Mit dem positiven Bescheid ist der Weg frei, dass wir notariell beim Registergericht in das Genossenschaftsregister eingetragen werden.
Das Gründungsgutachten des Prüfverbands der Konsumgenossenschaften (PdK) war langersehnt. Entsprechend riesig freuen wir uns über die Weihnachtspost vom 23. Dezember! Wir haben damit seine Bescheinigung, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist. Und – so der Amtssprech – seine gutachtliche Äußerung, dass nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft nicht zu besorgen ist.
(Bild: auch unser neuer Aufsichtsrat hat den Prüfverband überzeugt; Foto: U.Otto)